Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente und faire Geschäftsbedingungen

Versicherung

Die Fahrzeugladung ist pro Ladung bis 20'000 CHF versichert. Die Transportversicherung ist im Preis inbegriffen. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Geldwerte, Uhren, Schmuck, Bijouterie Waren, Tiere, Pflanzen und nicht durch uns verpackte Gegenstände.

Zahlungsarten

Ein Mitarbeiter der Hurti Gruppe erstellt nach dem abgeschlossenen Umzug an Hand des unterschriebenen Arbeitsrapports die Abrechnung, die Bar oder per EC-Karte bezahlt wird. Auf Kundenwunsch können wir Ihnen auch eine Rechnung zukommen lassen, welche Sie per Banküberweisung bezahlen können. Bei Pauschalofferten welche im Voraus berechnet wurden, sollte der zu bezahlende Betrag im vornherein oder am selben Tag überwiesen werden.

Verpackungsmaterial

Die Kosten für das Verpackungsmaterial werden vor Beginn des Auftrags definiert. Je nach Menge sind die Materialkosten im Stundentarif inklusive. Materialien wie Spanngurte, Decken, Stretch-Folie und Rollwagen sind immer im Preis inklusive. Kartons sind kostenpflichtig und können bei uns abgeholt werden, damit Sie im Voraus Ihre Sachen einpacken können. Nicht gebrauchtes Packmaterial wird kostenlos am Umzugstag zurückgenommen und gutgeschrieben.

Entsorgung

Wird ein Teil des Umzugs entsorgt erledigt das die Hurti Gruppe ebenfalls. Der Preis muss allerdings im Voraus abgemacht werden und in der Umzugs Offerte vorhanden sein. Ansonsten gelten folgende Richtpreise für die Entsorgungskosten:

Pauschal Betrag von 0.25 CHF / Kg

Der zeitliche Arbeitsaufwand für die Arbeiter und die Fahrzeuge werden noch dazu gerechnet.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach den effektiven, mit Rapporten ausgewiesenen Arbeitsstunden oder nach der pauschalen Offerte. Der Hin- und Rückweg zum Standort der Hurti Gruppe gilt als Stundenaufwand.

Der Aufwand hängt von verschiedensten Faktoren ab:

  • Grösse der Wohnung
  • Wohnungseinrichtung
  • Eigenleistungen
  • Distanz vom Ein- Abladeort zum Haus
  • Stockwerk
  • Art des Treppenhauses
  • Lift

Besonderer Hausrat

Transporte, die im Umzugsauftrag durch Türen, Fenster, Balkone und andere Ein- und Ausgänge transportiert werden, deren Masse und benötigter Wendeplatz der vorgängig aufgeführten Profile übersteigen, geschehen auf Risiko und Gefahr des Auftraggebers. Unverpackte Umzugsmaterialien wie Bilder, kostbare Weine, Kunstgegenstände und Antiquitäten unterliegen ebenso dieser Bestimmung das der Auftraggeber das Risiko eines Schadens trägt.

Schwergutzuschlag

Für Tresore, Heizöfen, Apparate, oder andere Gegenstände ab 100kg wird eine Gewichtszulage berechnet. Der Minimalzuschlag beträgt CHF 100. Der Preis variiert je nach Distanz, welche der Gegenstand getragen werden muss.

Bemerkung

Der geschätzte und definierte Zeitaufwand für die Durchführung des Umzuges, kann je nach Vorbereitung, Vorarbeit und evtl. Mithilfe durch den Auftraggeber variieren. Die Pausenzeiten, welche unsere Mitarbeiter machen, werden Ihnen selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.

Reinigung

Nachdem Umzug wird die Wohnung Besenrein hinterlassen. Wünscht der Auftraggeber, dass die Wohnung nicht geputzt werden muss, wird diese so hinterlassen wie Sie nach dem Umzug vorgefunden wurde. Falls der Auftraggeber eine Endreinigung mit Abgabegarantie für die Wohnung wünscht, offerieren wir Ihnen einen Preis unserer Reinigungsabteilung.

Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Konditionen und Bedingungen der Hurti Gruppe soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Grundlage der Bedingungen bilden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse.

Allgemeines

Der Auftraggeber hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben zu machen. Der Umzugsleiter überprüft den ihm erteilten Auftrag sorgfältig. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen, sowie noch zusätzliche Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen.

Haftung

Pro Ereignis ist die Haftung der Hurti Gruppe auf CHF 20'000.– beschränkt. Vorbehalten bleiben besonders vereinbarte Versicherungsabsprachen.

Die Hurti Gruppe ist von seiner Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers verursacht wurde.

Stand: 01.01.2024